Teilnahmebedingungen und Hinweise (AGB)

Datenstand 01.03.2023

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1. Teilnahmebedingungen – Vertragsbestandteil

Für die Teilnahme an unseren Vorträgen und Seminaren gelten die im Folgenden aufgeführten Bedingungen, soweit diese dem Vertrag wirksam zu Grunde gelegt wurden. Sie gelten für unsere Inhouse-Dienstleistungen, als auch für bei Dritte stattgefundenen Vorträge und Seminare, also auch für Videokonferenzen und unsere Veranstaltungen im Internet, wie z.B. Home-Videos und Webinare.

2. Anmeldung

Bitte melden Sie sich per Brief, Fax oder online bei der inprodi GmbH & Co KG an. Mit der Anmeldung, welche ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages darstellt, erkennen Sie diese Teilnahmebedingungen als verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung, in der Regel durch elektronische Übersendung der Buchungsbestätigung durch die inprodi GmbH & Co KG zustande.

3. Datenschutz

Die Bearbeitung der Anmeldedaten erfolgt auf der Basis aktueller Datenschutzgesetze, v.a. der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes.

Die näheren Bedingungen ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.

Sollten Sie mehrere Teilnehmer zu einem Vortrag oder Seminar bei uns anmelden, sind Sie dafür verantwortlich, dass Sie alle Teilnehmer über die Weitergabe der Daten an uns nach Maßgabe von Art. 14 DSGVO informieren. Wir sind Ihnen dabei behilflich und senden Ihnen mit der Auftragsbestätigung / Vortrags- oder Seminarunterlagen unsere Datenschutzhinweise zur Weiterleitung an die Teilnehmer.

4. Leistungen

Die durch die inprodi GmbH & Co KG geschuldeten Leistungen ergeben sich insbesondere aus der Vortrags- oder Seminarausschreibung und den Angaben in der Buchungsbestätigung.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von den vertraglich vereinbarten Inhalten, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht durch die inprodi GmbH & Co KG wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Vortrags oder Seminars nicht beeinträchtigen.

Insbesondere behält sich die inprodi GmbH & Co KG vor und wird sich bemühen im Falle der Verhinderung des Dozenten aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Unfall), einen Ersatzdozenten mit gleicher Qualifikation einzusetzen.

5. Gebührenfälligkeit, Ausschluss

5.1. Vortrags- oder Seminargebühren

Die für den Vortrag oder das Seminar vertraglich vereinbarten Gebühren, sind nach Rechnungserhalt bis 10 Tage vor Vortrags- oder Seminarbeginn zur Zahlung fällig. Die Rechnungslegung durch die inprodi GmbH & Co KG erfolgt rechtzeitig, spätestens jedoch 14 Tage vor Vortrags- oder Seminarbeginn, wenn feststeht, dass der Vortrag / das Seminar nicht mehr aus den in Ziffer 9 genannten Gründen abgesagt werden kann.

Gerät der Teilnehmer mit der Zahlung der Kursgebühr in Verzug, behält sich die inprodi GmbH & Co KG vor, vom Vertrag nach erfolgter Mahnung mit Fristsetzung zurückzutreten. In diesem Fall können Sie mit Rücktrittskosten entsprechend des § 5 belastet werden.

5.2 Sonstige Leistungserbringung

Für nicht mit Pauschalpreisen versehene Leistungen vereinbart die inprodi GmbH & Co KG mit ihren Kunden individuelle Leistungen, deren Honorierung und Bedingungen.

5.3 Anreise und Hotelreservierung

Anreise- und Übernachtungskosten sind im Seminarpreis nicht enthalten. Die Zimmerreservierung nehmen Sie bitte selbst im veranstaltenden Hotel unter Verwendung des Selbst-Abrufer-Kontingentes, Stichwort „inprodi“ vor.

6. Rücktritt durch den Teilnehmer und Ersatzteilnehmer

6.1. Rücktritt durch den Teilnehmer

Der Teilnehmer kann jederzeit von der Seminarbuchung zurücktreten. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform; ein Fax oder eine E-Mail genügt.

Bis 14 Tage vor dem Seminartermin ist der Rücktritt kostenlos möglich. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der inprodi GmbH & Co KG.

Erfolgt der Rücktritt erst nach diesem Zeitpunkt bleibt der Teilnehmer zur Zahlung der gesamten Vortrags- oder Seminargebühren verpflichtet. Dies gilt auch bei Nichterscheinen oder Abbruch der Teilnahme.

6.2 Ersatzteilnehmer

Sie können jederzeit einen Ersatzteilnehmer benennen, der in die Rechte und Pflichten Ihres Vertrags eintritt. In diesem Fall haftet der Ersatzteilnehmer und Sie als Gesamtschuldner für die Vortrags- oder Seminargebühren.

7. Teilnahmebescheinigung

Über die durch Unterschrift nachgewiesene Teilnahme an einer unserer Veranstaltungen der inprodi GmbH & Co KG, stellen wir Ihnen eine Bescheinigung aus.

8. Vortrags- und Seminarunterlagen

Die inprodi GmbH & Co KG stellen den Teilnehmern Vortrags- oder Seminarunterlagen zu nahezu allen Vorträgen und Seminaren zur Verfügung. Diese und die im Internet zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen sind geistiges Eigentum der inprodi GmbH & Co KG, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit unserer Genehmigung vervielfältigt oder für fremde Zwecke genutzt werden. Skripte stellen wir exklusiv unseren Teilnehmern zur Verfügung.

9. Rücktritt durch die inprodi GmbH & Co KG wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl

Die inprodi GmbH & Co KG behält sich vor, den Vortrag oder das Seminar wegen zu geringer Teilnehmerzahl, auf die in der Seminarausschreibung und Buchungsbestätigung ausdrücklich hingewiesen wurde, bis spätestens 14 Tage vor Vortrags- oder Seminarbeginn abzusagen oder zu verschieben. Die inprodi GmbH & Co KG ist verpflichtet, die Teilnehmer unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

Bereits bezahlte Kursgebühren erstattet die inprodi GmbH & Co KG selbstverständlich unverzüglich zurück. Die inprodi GmbH & Co KG haftet in diesem Fall nicht für bereits gebuchte Beförderungs- und Übernachtungsleistungen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Buchung. Die inprodi GmbH & Co KG empfiehlt Ihnen deshalb den Abschluss einer Seminar-Versicherung bei der Europäischen Reiseversicherung.

10. Haftung

Die inprodi GmbH & Co KG haftet für bei Ihnen verursachte Verletzungen an Leben, Körper und Gesundheit sowie sonstige Schäden, soweit sie von uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verschuldet wurden nach den gesetzlichen Vorschriften.

Die inprodi GmbH & Co KG haftet nicht für von Ihnen zu dem Vortrag oder dem Seminar mitgebrachte persönliche Gegenstände, die Ihnen während des Vortrags oder des Seminars abhandenkommen oder beschädigt werden, es sei denn der Verlust oder die Beschädigung wurde durch die inprodi GmbH & Co KG oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursacht.

11. Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts und für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz der inprodi GmbH & Co KG in Eberbach.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Teilnahmebedingungen nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte der Vertrag in einzelnen Teilen unwirksam sein oder Lücken enthalten, so tritt an die Stelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmungen eine wirksame Bestimmung die dem sonstigen Inhalt des Vertrages entspricht und dem wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Anschrift des Veranstalters

inprodi GmbH & Co KG
Hauptstraße 5
DE-69412 Eberbach

Tel.: +49 (0) 62 71 – 80 67 10
Fax: +49 (0) 62 71 – 80 67 20

E-Mail: info@inprodi.net